Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in NRW fördert gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen finanziell auf der Grundlage des § 20h SGB V. Der aktuelle Leitfaden der GKV gibt Aufschluss über die Grundsätze der Selbsthilfeförderung.
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Die Stadt Dortmund unterstützt und fördert Dortmunder Selbsthilfegruppen auch durch einen Selbsthilfe-Förderfonds
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