Anträge stellen
Es stehen unter gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de (unter 'Selbsthilfegruppen') Antragsformulare zur Verfügung. Sie sind auch über die Selbsthilfe-Kontaktstelle erhältlich. Die Antragsformulare aus früheren Jahren haben keine Gültigkeit mehr!
Eine zusammengestellte „Handreichung für Selbsthilfegruppen – Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen nach §20h Sozialgesetzbuch V (SGB V)“
der Selbsthilfe-Kontaktstelle steht interessierten Selbsthilfegruppen zur Verfügung.
Zur Handreichung mit Informationen rund um die Krankenkassenförderung hier klicken.
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung - mehr Infos hier
Antragsfrist: 31.03.2023
Anträge an: vdek (Verband der Ersatzkassen).
Kassenindividuelle Projektförderung - mehr Infos hier
Antragsfrist: grundsätzlich ganzjährig möglich
Anträge wahlweise an: AOK NORDWEST / BKK ARGE NRW / DAK-Gesundheit
Unterstützung durch die Selbsthilfe-Kontaktstelle
Fragen? Die Selbsthilfe-Kontaktstelle hilft Selbsthilfegruppen bei allgemeinen Fragen zur Antragsstellung gerne. Bei individuellen Klärungsbedarf wenden sich die Selbsthilfegruppen direkt an die federführende Krankenkasse (siehe oben).