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Selbsthilfeförderung für gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen in DORTMUND durch die Gesetzliche Krankenversicherung


Anträge stellen

Es stehen unter gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de (unter 'Selbsthilfegruppen') Antragsformulare zur Verfügung. Sie sind auch über die Selbsthilfe-Kontaktstelle erhältlich. Die Antragsformulare aus früheren Jahren haben keine Gültigkeit mehr!


Eine zusammengestellte „Handreichung für Selbsthilfegruppen – Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen nach §20h Sozialgesetzbuch V (SGB V)“
der Selbsthilfe-Kontaktstelle steht interessierten Selbsthilfegruppen zur Verfügung.
Zur Handreichung mit Informationen rund um die Krankenkassenförderung hier klicken.


Kassenartenübergreifende Pauschalförderung - mehr Infos hier
Antragsfrist: 31.03.2023
Anträge an: vdek (Verband der Ersatzkassen).


Kassenindividuelle Projektförderung - mehr Infos hier
Antragsfrist: grundsätzlich ganzjährig möglich
Anträge wahlweise an: AOK NORDWEST / BKK ARGE NRW / DAK-Gesundheit


Kontaktadressen und Infos für 2023 finden Sie in dieser Datei.



Unterstützung durch die Selbsthilfe-Kontaktstelle

Fragen? Die Selbsthilfe-Kontaktstelle hilft Selbsthilfegruppen bei allgemeinen Fragen zur Antragsstellung gerne. Bei individuellen Klärungsbedarf wenden sich die Selbsthilfegruppen direkt an die federführende Krankenkasse (siehe oben).

 



 
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